Barrierefreiheit

votesUP soll barrierefrei nutzbar sein. Wir wollen hierbei nicht nur technische Vorgaben erfüllen, sondern bemühen uns auch die Bedienung möglichst komfortabel zu gestalten. Inklusion verstehen wir als selbstverständliche Daueraufgabe.

Dabei orientieren wir uns am rechtlichen Rahmen für öffentliche und öffentlich geförderte Stellen, so dass diese votesUP für ihre Zwecke gut einsetzen können: Rechtsgrundlagen in Deutschland sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung gilt für die gesamte Online-Plattform votesup.eu.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Website wurde so gut wie möglich barrierefrei gestaltet. Die technische Prüfung der Barrierefreiheit wurde unter anderem mit dem „web accessibility evaluation tool (WAVE)“ durchgeführt. Wir überprüfen die Website in unregelmäßigen Abständen, mindestens aber viermal jährlich.

    Zu den barrierefreien Eigenschaften gehören zum Beispiel:
  • Gute Bedienmöglichkeit per Tastatur.
  • Inhalte und funktionale Buttons haben ausreichende Größen und Abstände zueinander.
  • Sprungmöglichkeit direkt zum Fußmenü (für Handbuch und rechtliche Hinweise).
  • Alternativtexte für Grafiken und Emojis.
  • Gute Kontraste in der Gestaltung.
  • Möglichkeit des Wechsels der Benutzersprache.
  • Vorleseprogramme (englisch „Screenreader“) können die Inhalte in gesprochene Sprache übersetzen.
  • Reine Schmuckelemente werden für Vorleseprogramme ausgeblendet.

Eine Teilnahme an offenen und geheimen Abstimmungen ist barrierefrei möglich.

Was noch nicht barrierefrei ist

Im Bereich für das Veranstaltungs-Management (Orga) sind einzelne Funktionen nicht vollständig barrierefrei: Sie sind durch Tastaturbedienung noch nicht gut erreichbar. An einigen Stellen sind Links noch nicht „sprechend“ ausgezeichnet, sondern verweisen z.B. nur durch ein „klicke hier“. Wir bemühen uns diese Barrieren stückweise zu reduzieren.

Sofern bei Veranstaltungen im Bereich der Tagesordnung Dokumente zum Download angeboten werden, stammen diese Dokumente von den jeweiligen Orga-Teams. Wir haben hier selbst keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit. Bei Bekanntwerden von Problemen weisen wir die Träger gerne auf Verbesserungsmöglichkeiten hin.

Im Augenblick können wir keine Informationen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache anbieten. Zur Erstellung dieser Inhalte fehlt uns selbst die Expertise. Wir freuen uns aber über die Initiative, wenn ein Träger diese Inhalte gemeinsam mit uns erstellen möchte.

Barriere melden

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung dieser Website auffallen, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir werden versuchen, vorhandene Barrieren umgehend zu entfernen oder, wenn das nicht ganz möglich ist, so weit wie möglich zu reduzieren.

Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail an: support@votesup.eu

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie votesUP veranlasst durch eine öffentliche Stelle verwenden und Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind, können Sie eine Schlichtungsstelle einschalten. Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Website benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 30 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de